Wahre Fehden sind schon in manchen Büros ausgebrochen, wenn es um die Frage der richtigen Formulierung der Datumsangabe ging. Heißt es denn nun « am Freitag, den 2. Juni » oder « am Freitag, dem 2. Juni »? Hier kann die DUDEN-Sprachberatung guten Gewissens ein salomonisches Urteil fällen: Beide Versionen sind richtig: Fasst man die Datumsangabe als Apposition zum Wochentag auf, so stehen Wochentag und Apposition im gleichen Kasus, d. h. im Dativ: « am Freitag, dem 2. Juni ». Genauso gut können die beiden Zeitangaben aber auch als Teile einer Aufzählung verstanden werden. Die Datumsangabe steht dann im Akkusativ: « am Freitag, den 2. Juni ».
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